Allgemeine Geschäftsbedingungen Rock-the-Dog Hundebetreuung


1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rock-the-

Dog Hundebetreuung

1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Rock-the-Dog

Hundebetreuung, Inhaberin Reka Klatt (künftig "RTD") und dem

Eigentümer des Hundes (künftig "Kunde") gelten ausschließlich die

nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rock-the-Dog

Hundebetreuung in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht

anerkannt.

1.2 Die RTD ist jederzeit berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde

hat das Recht, einer Änderung innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe einer Änderung zu

widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht, gelten sie als akzeptiert.

2. Aufnahmebedingungen der Rock-the-Dog Hundebetreuung

2.1 Für alle Aktivitäten und Angebote der RTD muss der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und

Parasiten sein. Er muss außerdem einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose,

Hepatitis besitzen.

2.2 Im Rahmen der Hundebetreuung sollte der Hund eindeutig gekennzeichnet ("gechipt"), versteuert und bei

Tasso registriert sein.

2.3 Im Rahmen der Hundebetreuung hat der Kunde die ihm von der RTD vorgelegte Behandlungsvollmacht

für einen beliebigen Tierarzt vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Dies dient im Bedarfsfall der

Behandlungssicherheit des Hundes, da die RTD keine Kosten verauslagt.

2.4 Die geforderten Unterlagen aus den Punkten 2.1 - 2.5 sind der RTD spätestens zu Beginn der ersten

Dienstleistung unaufgefordert auszuhändigen bzw vor Ort auszufüllen. Ohne diese Unterlagen wird dem

Hund die Teilnahme oder Aufnahme verweigert, wobei das vereinbarte Entgelt für die jeweilige

Dienstleistung dennoch zu zahlen ist.

2.5 Die Dienstleistung der RTD als Hundepension (Übernachtung, Urlaubsbetreuung) steht bevorzugt HuTa-

Hunden offen.

2.6 Vor jeder Betreuungsform stehen mindestens ein Kennenlerntreffen und eine Probebetreuung, nach

denen die RTD entscheidet, ob der aufzunehmende Hund zu den anderen passt. Ein Anspruch auf

Betreuung besteht nicht.

3. Ausschlusskriterien der Rock-the-Dog Hundebetreuung

3.1 Ein mit Artgenossen unverträglicher und/oder gegen Menschen aggressiver Hund wird von der RTD weder

betreut noch ausgeführt.

3.2 Läufige, tragende oder säugende Hündinnen sowie frisch operierte Hunde sind von allen Angeboten der

RTD ausgeschlossen.

3.3 Ist ein Hund noch nicht oder nicht mehr stubenrein (inkontinent), schließt ihn dies ebenfalls von der

Betreuung aus.

4. Vertragspflichten der Rock-the-Dog Hundebetreuung

4.1 Im Rahmen der Hundebetreuung verpflichtet sich die RTD, den ihr anvertrauten Hund art- und

altersgerecht zu behandeln. Im Besonderen bedeutet dies, dass der Hund gemeinsam mit anderen

Hunden gehalten, beschäftigt und ausgeführt wird.

4.2 Die RTD ist verpflichtet, den ihr anvertrauten Hund nur dem Kunden selbst zu übergeben. Insbesondere

ist die Abholung durch Dritte nur möglich, wenn diese angekündigt wurden und sich ausweisen bzw eine

Vollmacht vorlegen.

5. Vertragspflichten des Kunden

5.1 Vereinbarte Termine (egal ob mündlich oder schriftlich) sind grundsätzlich einzuhalten. Bei Absagen durch

den Kunden sind die entsprechenden Punkte des Zahlungshinweises zu beachten.

5.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der von der RTD zu betreuendem Hund während des

gesamten Betreuungszeitraums frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Andernfalls behält

sich die RTD vor, den Hund bis zur Genesung (Bescheinigung vom Tierarzt) von allen Aktivitäten und

Angeboten der RTD auszuschließen, was den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet. Kosten,

die sich aus der Nichtbeachtung dieses Absatzes ergeben (z.B. Ansteckung anderer Hunde oder

Menschen, Desinfektion der Räumlichkeiten und Fahrzeuge der RTD), gehen zu Lasten des Kunden.

5.3 Aktuelle Verletzungen oder nicht ansteckende Krankheiten des Hundes sind der RTD vor

Betreuungsbeginn mitzuteilen. Je nach Art der Verletzung oder Krankheit behält sich die RTD vor, denHund von der Betreuung bis zu seiner Genesung auszuschließen, was den Kunden nicht von seiner

Zahlungspflicht entbindet.

5.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Hündin während der Betreuungszeit nicht läufig wird

bzw die Hündin dann anderweitig unterzubringen, ohne dass ihn dies von seiner Zahlungspflicht entbindet.

Im Besonderen gilt dies für die Urlaubsbetreuung einer Hündin.

5.5 Der Kunde hat den Betreuungsvertrag vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Im Besonderen gilt

dies für das Verhalten und den Gesundheitszustand des Hundes.

5.6 Der Kunde hat der RTD einen Notfallkontakt anzugeben, damit der Hund unverzüglich abgeholt werden

kann, sollte dieser ein Verhalten zeigen, mit dem er sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährdet.

Andernfalls wird der Hund auf Kosten des Kunden anderweitig untergebracht.

6. Haftung

6.1 Die RTD übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- oder sonstige Schäden, die sich aus dem

Umgang, mit dem zu betreuenden Hund ergeben. Hieraus entstehende Kosten gehen gemäß der

Tierhalterhaftung § 833 BGB ausschließlich und vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Die RTD wird somit

von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt. Davon ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz,

wobei die Nachweispflicht für ein entsprechendes Verschulden der RTD beim Kunden liegt.

6.2 Im Rahmen der Hundebetreuung nimmt die RTD mehrere Hunde gleichzeitig bei sich auf, die sich im Haus

frei bewegen können. Die RTD haftet nicht für Schäden, die sich aus dieser Haltungsform ergeben können,

insbesondere gilt dies für Unglücksfälle, die das Entweichen des Hundes, deren Spiel oder Raufereien

betreffen.

6.3 Die RTD gewährt den Hunden viel Freilauf auch in unebenem Gelände. Für daraus resultierende

Verletzungen der Hunde sowie deren Entweichen samt aller daraus resultierenden Folgen übernimmt die

RTD keinerlei Haftung.

6.4 Für Erkrankungen oder Verletzungen des Hundes, egal ob diese durch den Hund selbst oder durch fremde

Tiere/Personen entstanden sind, übernimmt die RTD keine Haftung.

6.5 6.6 Die RTD übernimmt keine Haftung für das Ableben eines Hundes.

Die Teilnahme an allen Angeboten der RTD erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden.

6.7 Wenn der RTD zur Abholung oder Rückgabe eines Hundes Schlüssel übergeben werden, so übernimmt

die RTD keine Haftung für Schäden, die sich aus dem Verlust des Schlüssels ergeben.

6.8 Die RTD übernimmt keine Haftung für den Deckakt und seine Folgen, sollte der Kunde eine läufige Hündin

in die Betreuung gegeben haben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden.

6.9 Für mitgegebene Gegenstände (z.B. Decken, Spielsachen) wird keine Haftung übernommen. Bei der RTD

vergessene Papiere, Medikamente etc. müssen selbst abgeholt werden.

7. Zahlungshinweis

7.1 Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Diese kann in der RTD und auf der Homepage jederzeit

eingesehen oder auf Verlangen ausgehändigt werden. Bei Anpassungen werden Bestandskunden

informiert (schriftlich, per Mail oder wie vereinbart).

7.2 Alle Angebote und Dienstleistungen der RTD sind stets vollständig im Voraus als Barzahlung oder

Überweisung zu bezahlen.

7.3 Zusätzliche Leistungen, wie z.B. Überziehungszeiten bei Betreuung sind bei Abholung des Hundes in bar

zu bezahlen.

7.4 In Ausnahmefällen kann bei größeren Summen eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Raten sind

dann stets innerhalb der ersten drei Werktage eines Monats zu bezahlen.

7.5 Für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (Betreuung an immer gleichen Wochentagen) wird eine

Pauschale vereinbart. Vereinzelte Fehlzeiten der RTD durch Fortbildung, Krankheit, Urlaub und "höhere

Gewalt" etc. sind darin schon berücksichtigt.

7.6 7.6.1 Für Urlaubsbetreuungen gelten folgende Regelungen:

Sie müssen bis spätestens 7 Tage vor Beginn bezahlt sein, sonst wird die Teilnahme oder Aufnahme

verweigert.

7.6.2 Sie können bis 8 Wochen vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Je nachdem zu welchen Zeitpunkt

abgesagt wird, wird ein prozentueller Anteil als Reservierungsgebühr einbehalten.

Erfolgt die Absage bis 6 Wochen vor Beginn, werden 30% des vereinbarten Entgeltes einbehalten.

Erfolgt die Absage bis 4 Wochen vor Beginn, werden 50% des vereinbarten Entgeltes einbehalten.

Erfolgt die Absage bis 14 Tage vor Beginn, werden 75% des vereinbarten Entgeltes einbehalten.

Erfolgt die Absage bis 7 Tage vor Beginn, werden 100% des vereinbarten Entgeltes einbehalten.

7.7 Von „Spontantariflern“ gebuchte Termine können bis zu 72 Stunden vor Betreuungsbeginn kostenlos

abgesagt werden. Andernfalls wird der volle Preis berechnet. Dies gilt auch für die Besitzer einer 5er oder

10er Karte.

7.7.1 5er und 10er Karten haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.7.8 Kann ein Hund wegen fehlender Nachweise aus den Aufnahmebedingungen nicht teilnehmen oder

aufgenommen werden, wird dies wie eine Absage des Kunden gewertet und entsprechend der gebuchten

Leistung berechnet.

7.9 Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung 5,00 Euro berechnet. Nach der zweiten fruchtlosen Mahnung

wird ein Inkassounternehmen beauftragt.

7.10 Für die Pauschale gilt folgende Regelung:

7.10.1 Sie muss innerhalb der ersten drei Werktage eines Monats überwiesen sein, andernfalls behält sich

die RTD vor, die Dienstleistung bis zum Zahlungseingang zu verweigern.

7.10.2 7.10.3 7.10.4 Pauschalzahler können Pauschaltermine jederzeit kostenfrei ausfallen lassen.

Pauschaltermine können nicht verschoben, getauscht oder rückvergütet werden.

Zusätzliche Termine sind zusätzlich zu bezahlen und werden bei Absage durch den Kunden wie

pauschalfreie Termine behandelt.

7.10.5 Kann ein Hund wegen fehlender Nachweise aus den Aufnahmebedingungen nicht teilnehmen oder

aufgenommen werden, wird dies wie eine Absage des Kunden gewertet und entsprechend der

gebuchten Leistung berechnet.

8. Für andere Dienstleistungen der RTD gelten folgende Regelungen:

8.1 Sie sind spätestens zu Beginn der Inanspruchnahme in bar oder per überweisung zu bezahlen. Bei

Nichtzahlung behält sich die RTD vor, die Dienstleistung zu verweigern und den vollen Betrag in Rechnung

zu stellen oder die Dienstleistung zu erbringen und zusätzlich eine Verspätungsgebühr von 10,00 € zu

berechnen.

8.2 Sie können bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei abgesagt werden. Erfolgt die Absage 7 Tage vor Beginn,

wird die Hälfte des vereinbarten Entgeltes als Reservierungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Absagen

binnen 24 Stunden vor dem Termin wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

8.3 Kann ein Hund wegen fehlender Nachweise aus den Aufnahmebedingungen nicht teilnehmen oder

aufgenommen werden, wird dies wie eine Absage des Kunden gewertet und entsprechend der gebuchten

Leistung berechnet.

8.4 Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung 5,00 Euro berechnet. Nach der zweiten fruchtlosen Mahnung

wird ein Inkassounternehmen beauftragt.

9. Kündigung

9.1 Der Pauschalvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und wird bei nicht Kündigung automatisch

um 3 Monate verlängert. Der Pauschalvertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende

gekündigt werden.

9.2 Befristete Verträge, im Wesentlichen die Urlaubsbetreuung (Hundepension) betreffend, können durch den

Kunden jederzeit durch vorzeitige Abholung des Hundes gekündigt werden, ohne dass sich daraus eine

Rückvergütung ergibt.

9.3 Die RTD kann die Verträge für die Tagesbetreuung, die Hundepension aus wichtigem Grund

(insbesondere aufgrund des Verhaltens des Hundes) jederzeit und auch mündlich bzw telefonisch

kündigen. Im Falle der Tagesbetreuung und der Hundepension ist der Kunde verpflichtet, den Hund binnen

3 Stunden nach Mitteilung der Kündigung abzuholen bzw anzukündigen, wer den Hund innerhalb der Frist

abholen wird.

10. Umgang mit personenbezogenen Daten

10.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die RTD seine zur Vertragsabwicklung erforderlichen

personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet und für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie nach

gesetzlichen Vorgaben speichert.

10.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die RTD seine erforderlichen personenbezogenen Daten sowie

die seines Hundes hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung oder nach behördlicher Aufforderung

weitergibt.

11. Fotos und Filmaufnahmen

11.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass von seinem Hund während der Betreuung Fotos und

Filmaufnahmen gemacht werden.

11.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die RTD die gemachten Fotos und Filmaufnahmen auf ihrer

Internetpräsenz (Homepage, Facebook, Instagram, Tiktok) zur Veranschaulichung und/oder für

Werbemaßnahmen, die RTD betreffend, verwendet.

11.3 Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

12. Sonstiges12.1 Sämtliche Unterlagen, die der Kunde von der RTD erhält, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne

schriftliche Genehmigung der RTD weder vervielfältigt noch verbreitet werden.

12.2 Hündinnen dürfen während der Urlaubsbetreuung nicht läufig werden. Sollte dies doch geschehen, muss

die Hündin noch am selben Tag vom Kunden abgeholt werden. Im Falle der Nichterreichbarkeit des

Kunden oder der Nichtabholung der Hündin, wird die Hündin separiert und die Betreuungskosten erhöhen

sich auf 55€/ Tag. Aus der Reinigung des Hauses, Hofes und Autos resultierenden Kosten hat der Kunde

zu tragen.

12.3 Wird ein Hund nicht fristgemäß aus der Urlaubsbetreuung abgeholt und meldet sich der Kunde nicht, ist

die RTD berechtigt, den Hund ab dem fünften Tag anderweitig abzugeben. Alle mit der Nichtabholung in

Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

12.4 Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer, Fehler sowie Änderungen sind vorbehalten.

12.5 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam,

ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder

Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder

Undurchsetzbarkeit von Bestimmungen dieser AGB gilt zwischen den Vertragsparteien eine

entsprechende gesetzliche Regelung.

12.6 Gerichtsstand ist Mainz